FÜR GEMEINDEN

Bauverwaltung im Mandat

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Wir prüfen Ihre Baugesuche, begleiten die Umstellung auf die elektronische Einreichung und vertreten Sie bei eigenen Bauvorhaben. Im Mandat, nach Aufwand abgerechnet, ohne dass Sie eine Stelle schaffen müssen.
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WARUM GEMEINDEN UNS HOLEN

In kleinen Gemeinden erledigt das Bauwesen oft jemand zusätzlich zum eigentlichen Pensum, meist der Gemeindeschreiber oder eine Bausekretärin. Gleichzeitig nimmt die Regelungsdichte laufend zu: revidiertes Raumplanungsrecht, Verdichtung, Energievorschriften beim Heizungsersatz, Solarpflicht, Brandschutz. Dazu kommt die Umstellung auf die elektronische Baugesuchseinreichung, die im Kanton Zürich ab dem 1. April 2027 für alle Gesuche gilt.

Im nationalen Gemeindemonitoring 2024 gaben 29 Prozent der Gemeinden an, bei der Bewilligung von Baugesuchen an ihre Leistungsgrenzen zu stossen. Wir arbeiten mit genau diesen Gemeinden.

WAS WIR ÜBERNEHMEN

Baugesuchsprüfung im Mandat

Wir prüfen eingehende Baugesuche auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit der Bau- und Zonenordnung und den kantonalen Vorschriften, verfassen den Antrag an die Baubehörde und bearbeiten Einwendungen. Entweder für alle Gesuche oder nur für die fachlich anspruchsvollen.

Umstellung auf elektronische Baugesuche

Prozesse, Berechtigungen, elektronische Signaturen, angepasste Vorlagen und die Einarbeitung Ihrer Leute. Ein klar begrenztes Projekt mit einem Enddatum, danach auf Wunsch ein kleines Supportmandat.

Bauherrenvertretung und Liegenschaften

Wenn die Gemeinde selbst baut: Kostenkontrolle, Termine, Steuerung der Planer und die Vorbereitung der Anträge an Gemeinderat und Gemeindeversammlung. Dazu die Zustandserfassung Ihrer Liegenschaften mit einer Investitionsplanung über zehn Jahre.

SO LÄUFT EIN MANDAT

Vier Schritte bis zum laufenden Mandat

Vom ersten Anruf bis zur Übergabe sind es vier überschaubare Schritte.
Sie wissen jederzeit, wo das Mandat steht und was als Nächstes kommt.

So gehen wir vor:
Gespräch
01

Zwanzig Minuten am Telefon

Wie viele Baugesuche pro Jahr anfallen, wer heute was macht und wo es klemmt. Mehr braucht es für den Anfang nicht.

Offerte
02

Schriftlich und klar abgegrenzt

Sie erhalten eine schriftliche Offerte mit Stundenansatz, geschätztem Jahresaufwand und einer klaren Abgrenzung, was wir machen und was bei Ihnen bleibt.

Beschluss
03

Der Gemeinderat entscheidet

Mandate in dieser Grössenordnung liegen in aller Regel unter der Schwelle für ein förmliches Vergabeverfahren und können freihändig vergeben werden.

Übergabe
04

Wir übernehmen schrittweise

Wir arbeiten uns in Ihre Abläufe und Ihre Ortsplanung ein und übernehmen schrittweise. Kein Systemwechsel, keine neue Software auf Ihrer Seite.

WER DAS MACHT
Angelo Domeisen, Plan 5 GmbH

Angelo Domeisen

Architekt. Ich führe die Plan 5 GmbH in Brütten und arbeite mit Schweizer Architekturbüros an Projekten von der Baueingabe bis zur Ausführung. Für Gemeinden übernehme ich die Seite des Verfahrens, die Fachwissen braucht, und lasse die Entscheide dort, wo sie hingehören.

Plan 5 GmbH, im Handelsregister eingetragen (UID CHE-299.237.747) · Berufshaftpflichtversicherung: Nachweis liegt jeder Offerte bei · Ausstandsregeln werden im Mandatsvertrag festgehalten

HÄUFIGE FRAGEN

Müssen wir dafür jemanden ersetzen?

Nein. In den meisten Fällen ergänzen wir die bestehende Verwaltung und übernehmen den Teil, für den intern die Zeit oder die Ausbildung fehlt. Wenn eine Stelle unbesetzt ist, überbrücken wir auch vollständig, bis Sie jemanden gefunden haben.

Wer entscheidet dann über die Baugesuche?

Ihre Baubehörde, unverändert. Wir prüfen, dokumentieren und stellen Antrag. Der Entscheid und die Verantwortung dafür bleiben bei der Gemeinde.

Was kostet das?

Wir rechnen nach Aufwand ab, mit einem festen Stundenansatz und ohne Mindestabnahme. Nach dem ersten Gespräch erhalten Sie eine Bandbreite für ein Jahr, damit Sie budgetieren können. Einen Pauschalpreis nennen wir erst, wenn wir wissen, wie viele Gesuche bei Ihnen anfallen.

Was ist, wenn Sie in unserer Gemeinde selbst ein Projekt planen?

Dann treten wir bei diesem Dossier in den Ausstand, melden es Ihnen unaufgefordert und geben es zurück. Das ist im Mandatsvertrag geregelt, bevor der erste Fall eintritt.

Wie ist die Haftung geregelt?

Über eine Berufshaftpflichtversicherung. Den Nachweis legen wir der Offerte bei.

Was passiert mit unseren Unterlagen?

Die Baugesuchsunterlagen bleiben Eigentum der Gemeinde. Verarbeitet werden sie ausschliesslich auf Schweizer Servern, es gibt keine Weitergabe an Dritte, und nach Abschluss eines Mandats erhalten Sie alles zurück oder wir löschen es auf Ihre Anweisung.

Wie schnell können Sie anfangen?

Für die Begleitung der elektronischen Umstellung innert weniger Wochen. Für ein laufendes Prüfmandat brauchen wir einige Wochen Einarbeitung in Ihre Ortsplanung.

Für Gemeinden

Zwanzig Minuten am Telefon, danach wissen Sie, ob es passt

Unverbindliches Erstgespräch

Sie erklären mir, wie das Bauwesen bei Ihnen heute organisiert ist. Ich sage Ihnen, was ich übernehmen könnte, was es ungefähr kostet und was ich nicht empfehle. Ohne Unterlagen, ohne Vorbereitung Ihrerseits.

E-Mail schreiben →

Plan 5 GmbH · Sunnehaldenstrasse 7, 8311 Brütten · kontakt@plan-5.ch